AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 08.2011)

1. Allgemeines

1.1 Diese Bestimmungen gelten für alle Kundengeschäfte von Fiechter Storen, soweit keine besonderen vertraglichen Abmachungen getroffen werden.

1.2 Ergänzend finden die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbandes SIA (SIA-Norm 118) sowie die SIA-Norm 342 (oder deren Nachfolger) Anwendung.

1.3 Für die technische Ausführung (z.B. Materialbeschaffenheit) und die verwendeten Begriffe (z.B. Armlänge bei Gelenkarmmarkisen) sind die technischen Datenblätter der gewählten Produkte massgebend. Bezüglich der Produkteeigenschaften (z.B. Wartung, Pflege, Witterungseinflüsse, vorausgesetzte Einbauverhältnisse) gelten die jeweiligen Hinweise in den Merkblättern, namentlich

- „Frostgefahren bei Storenanlagen“,

- betreffend die „Produkteigenschaften von Markisentüchern“,

- über den „Einfluss der Windgeschwindigkeiten auf Sonnen- und Wetterschutz-Systeme“,

- „Befestigung von Sonnen- und Wetterschutz-Systemen auf Fassaden mit Aussenwärmedämmung“,

- „Empfehlungen für die Reinigung von Rolladen und Lamellenstoren aus vorlackiertem Alu-Bandmaterial“.

Die techn. Datenblätter und Merkblätter finden Sie grösstenteils auf unserer Homepage www.storen-fiechter.ch. Fehlende Blätter können Sie direkt unter der E-Mail-Adresse info@storen-fiechter.ch bestellen.

2. Unsere Leistungen

2.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Fiechter Storen.

2.2 Fiechter Storen sichert die Verwendung hochwertiger Materialien und eine einwandfreie Verarbeitung nach dem im Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Stand der Technik zu. Sie gewährleistet die rechtzeitige Ausführung der Arbeiten. Die vereinbarten Fristen und Termine beginnen zu laufen, wenn uns alle von Ihnen, für die Fabrikation nötigen Entscheide wie Produkt, Spezifikation und Farbe schriftlich vorliegen.

2.3 Die Garantie im Sinne einer Gewährleistung wird gewährt ab Rechnungsdatum gemäss VSR. Schnee-, Hagel-, Sturm- und Frostschäden sind keine Garantiefälle. Mängel und Fehler sind sofort nach deren Entdeckung an Fiechter Storen unter 061 811 70 02 zu melden.

3. Ihre Leistungen

3.1 Für die Montage und die Garantieleistungen ermöglichen Sie uns den ungehinderten Zugang zum Montageort. Allfällig notwendige Gerüstkosten und Hilfsmittel (gemäss SUVA-Vorschrift) für einen ungehinderten und sicheren Zugang gehen zu Ihren Lasten.

3.2 Sie geben uns alle für eine Reparatur oder Ersatz eines Produktes notwendigen und wichtigen Infos.

3.3 Sie verpflichten sich zur rechtzeitigen und vollständigen Bezahlung des vereinbarten bzw. aufgrund des definitiven Ausmasses festgesetzten Preises. Barrückbehalte oder eigenmächtige Abzüge sind nicht zulässig.

Vorbehältlich einer Bonitätsprüfung gestalten sich die Zahlungskonditionen wie folgt:

· Aufträge unter CHF 5'000.00: 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.

·Bei Aufträgen ab CHF 5'000.00 gelten grundsätzlich folgende Zahlungskonditionen:
- 33% Anzahlung bei Auftragsvergabe
- 33% Zahlung nach Abschluss der Montage
- Restzahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung
- oder gemäss anderer schriftlicher Vereinbarung
- Bei Aufträgen über CHF 20'000.00 werden 40% zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Anzahlung für die Material- und Produktionskosten fällig (Rest siehe Aufträge ab CHF 5'000.00).

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen werden Mahnspesen in Höhe von Fr. 25.00 (f. jede Mahnung) fällig und wir behalten uns die Geltendmachung eines Verzugszinses von 5% p.a. sowie weiteren Schadens vor.

3.3 Das von Ihnen unterzeichnete Angebot, oder eine Bestätigung per Mail gilt als Anerkennung des vereinbarten Preises und der Art der Ausführung (Art. 82 SchKG).

4. Gerichtsstandsvereinbarung

Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Hauptsitz von Fiechter Storen in Kaiseraugst (AG) zuständig.

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